Projektablauf

1. Projektidee

Wenn Sie eine Projektidee oder einen Projektvorschlag haben, berät Sie die Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ sehr gerne. Dies umfasst Informationen zur korrekten Beantragung von Mitteln ebenso wie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Kooperations- und Netzwerkpartnern. Ein Blick auf unsere „Hinweise zu Projektzielen“ hilft, um mithilfe konkreter Tipps und Beispiele das Projekt optimal zu planen.

2. Beantragung

Ein Projektantrag besteht immer aus dem Antragsformular, der Projektbeschreibung, einem Finanzierungsplan, der „Erklärung zur Gemeinnützigkeit“ Ihrer Organisation sowie dem Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister. Diese fünf Formulare und Dokumente reichen Sie unterschrieben per Post beim Federführenden Amt ein: Landratsamt Gotha, Jugendamt, Interne Koordination der Partnerschaft für Demokratie, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha.

Ein Einzelprojekt kann mit bis zu 3.000€ gefördert werden. Diese können sich in beliebigen Anteilen aus 1. Einer Honorarpauschale und 2. Einer Teilnehmendenpauschale zusammen setzen. Die jeweiligen Obergrenzen sind zu beachten: Honorare werden mit bis zu 72€ je Stunde oder (ab 6 Std.) bis zu 540€ je Tag gefördert. Für jeden Teilnehmer an dem Projekt werden pauschal 40€ an Förderung gewährt. Die Nachweise sind in Form von Honorarverträgen bzw. Teilnehmendenlisten (mit Unterschriften aller Teilnehmenden) zu erbringen. Das aufwändige Sammeln von Belegen, Rechnungen und Quittungen ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr notwendig!

Das Federführende Amt überprüft dann zunächst, ob der Antrag alle formellen Voraussetzungen erfüllt. Das Bündnis für Demokratie Gotha entscheidet schließlich auf Grundlage Ihrer eingereichten Projektbeschreibung über die Projektförderung.

3. Nach der Bewilligung

Wenn Ihr Projekt durch das Bündnis bewilligt wurde, erhalten Sie eine Information per eMail und spätestens nach vier Wochen den Zuwendungsbescheid.

Wenn Sie Fördermittel abrufen möchten, benutzen Sie bitte das Formular „Vordruck Mittelabruf„.

Für alle Honorarempfänger (Referenten etc.) muss gemäß Förderrichtlinie ein Vertrag abgeschlossen werden. Sollten Sie keine eigenen Vertragsvorlagen haben, können Sie das Formular Honorarkraft- und Dozentenprofil verwenden. Bei allen geförderten Veranstaltungen ist das Ausfüllen einer Anwesenheitsliste erforderlich (Ausnahmeregelungen bitte bei der Koordinierungs- und Fachstelle erfragen!).

Beachten Sie bitte weiterhin, dass bei allen Veröffentlichungen und Druckerzeugnissen die Logos der Fördermittelgeber eingefügt werden müssen. Zu den Fördermittelgebern zählen das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Landesprogramm des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Dateien erhalten Sie nach Anfrage per Mail von der Koordinierungsstelle. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit.

4. Nach Beendigung des Projekts

Nach Beendigung des Projekts müssen Sie binnen vier Wochen eine Abrechnung vornehmen. Dazu legen Sie bitte die Unterschriftenliste als Nachweis für die Veranstaltungspauschale sowie die Honorarverträge als Nachweis für die Personalkosten vor. Darüber hinaus erstellen Sie einen Sachbericht, in welchem Sie darlegen, wie die angestrebten Ziele des Projekts erreicht wurden. Außerdem übersenden Sie uns bitte zwei Exemplare Ihrer Veröffentlichungen (z.B. Plakate, Flyer, Broschüren).

HIER finden Sie eine schematische Darstellung des Projektablaufs.