Förderablauf
1. Projektidee
Wenn Sie eine Projektidee oder einen Projektvorschlag haben, berät Sie die Koordinierungs- und Fachstelle „Demokratie leben!“ sehr gerne. Dies umfasst Informationen zur korrekten Beantragung von Mitteln ebenso wie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Kooperations- und Netzwerkpartnern.
2. Beantragung
Nach der Erstellung der Antragsunterlagen reichen Sie bitte das Projektvorschlag-Formular sowie die geforderten Anhänge und Nachweise per eMail oder schriftlich beim Federführenden Amt ein: Landratsamt Gotha, Jugendamt, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha.
Ein Einzelprojekt kann mit bis zu 3.000€ gefördert werden. Diese können sich in beliebigen Anteilen aus 1. Einer Honorarpauschale und 2. Einer Veranstaltungspauschale zusammen setzen. Die jeweiligen Obergrenzen sind zu beachten.
Das Bündnis für Demokratie Gotha entscheidet auf Grundlage Ihres eingereichten Vorschlags über die Projektförderung.
3. Nach der Bewilligung
Wenn Ihr Projekt durch das Bündnis bewilligt wurde, erhalten Sie eine Information per eMail und spätestens nach vier Wochen den Zuwendungsbescheid.
Wenn Sie Fördermittel abrufen möchten benutzen Sie bitte das Formular Mittelabruf (wird in Kürze veröffentlicht).
Für alle Honorarempfänger (Referenten etc.) muss gemäß Förderrichtlinie ein Vertrag abgeschlossen werden. Sollten Sie keine eigenen Vertragsvorlagen haben, können Sie das Formular Honorarkraft- und Dozentenprofil verwenden. Bei allen geförderten Veranstaltungen ist das Ausfüllen einer Anwesenheitsliste erforderlich (Ausnahmeregelungen bitte bei der Koordinierungs- und Fachstelle erfragen!).
Beachten Sie bitte weiterhin, dass bei allen Veröffentlichungen und Druckerzeugnissen die Logos der Fördermittelgeber eingefügt werden müssen. Zu den Fördermittelgebern zählen das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Landesprogramm des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Dateien erhalten Sie nach Anfrage per Mail von der Koordinierungsstelle.
4. Nach Beendigung des Projekts
Nach Beendigung des Projekts müssen Sie binnen vier Wochen eine Abrechnung vornehmen. Dazu legen Sie bitte die Unterschriftenliste als Nachweis für die Veranstaltungspauschale sowie die Honorarverträge als Nachweis für die Personalkosten vor. Darüber hinaus erstellen Sie einen Sachbericht, in welchem Sie darlegen, wie die angestrebten Ziele des Projekts erreicht wurden. Außerdem übersenden Sie uns bitte zwei Exemplare Ihrer Veröffentlichungen (z.B. Plakate, Flyer, Broschüren).